Stuttgart. Der Ausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen hat einen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Landtagswahlen abgelehnt. „Das Gremium stimmte in seiner Sitzung am Mittwoch, 7. Juli 2021, mehrheitlich gegen den Entwurf“, sagte der Vorsitzende, der CDU-Abgeordnete Ulli Hockenberger. Die Regierungsfraktionen hätten jedoch angekündigt, die Absenkung des Wahlalters entsprechend der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag im Zuge einer umfassenden Reform des Wahlrechts anzugehen. 

Nach Angaben Hockenbergers hatte der Ausschuss zunächst in einer öffentlichen Sitzung die Positionen von Verbänden zu dem Thema angehört. Die Vertreter des Städtetags, des Vereins „Mehr Demokratie“, des Landesjugendrings und des Dachverbands der Jugendgemeinderäte hatten sich für ein aktives Wahlrecht ab 16 Jahren ausgesprochen. Für die Absenkung des Wahlalters wäre eine Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen notwendig gewesen. Der Gesetzentwurf sieht vor, das aktive Wahlrecht von 18 Jahre auf 16 Jahre abzusenken. Damit solle jungen Menschen die Möglichkeit der politischen Beteiligung in Form der Stimmabgabe auch bei Landtagswahlen gegeben werden. Beim passiven Wahlrecht, also bei der Wählbarkeit in den Landtag, hätte es laut Entwurf keine Änderung geben sollen, sodass dafür auch weiterhin die Vollendung des 18. Lebensjahres erforderlich gewesen wäre, fasste der Vorsitzende die Inhalte des Gesetzentwurfs zusammen.

Der Ausschuss war sich Hockenberger zufolge einig, dass eine Stimmabgabe bei Landtagswahlen schon mit 16 Jahren grundsätzlich ermöglicht werden sollte. Die Antraggegner hätten ihre Ablehnung des Gesetzentwurfs jedoch damit begründet, dass dieser nur eine Änderung eines Teilbereichs des Wahlrechts vorsehe. Es mache jedoch vielmehr Sinn, einen Gesamtzusammenhang herzustellen. Aus diesem Grund solle in dieser Wahlperiode ein Gesamtpaket zur Reform des Wahlrechts geschaffen werden, in dem auch die Änderung des Wahlalters berücksichtigt werde, sagte der Ausschussvorsitzende.

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