Hans Dieter Scheerer lässt die Corona-Verordnung über einen Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim überprüfen. Sie greife in ihrer aktuellen Fassung zu sehr in die Bürgerrechte ein. Aufgrund der gesundheitlichen Bedeutung, sollen insbesondere Sportstätten wie Fitnessstudios wieder öffnen dürfen.

FDP-Landtagskandidat Hans Dieter Scheerer, der im Wahlkreis 06 (Leonberg, Weil der Stadt, Herrenberg) kandidiert, beschreibt sich selbst auf seinen Wahlplakaten als „Anwalt für die Freiheit“. Tatsächlich ist er von Beruf Rechtsanwalt und nutzt dies nun, um vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim einen Antrag auf Normenkontrolle zu stellen. Er möchte, dass die Fitnessstudios und Sportstätten aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für die Gesundheit wieder öffnen dürfen. Er hat daher die Initiative ergriffen und auf eigene Kosten den komplexen Prozess vor dem VGH eingeleitet.

„Wenn die Bürgerinnen und Bürger keinen Sport mehr machen können, hat das zahlreiche negative körperliche und psychische Auswirkungen auf die Gesundheit. Konzentrations- und Schlafstörungen gehören ebenso dazu wie Gewichtszunahme. Einfach im Freien Sport zu machen, ist bei unserem winterlichen Wetter auch nicht immer möglich. Ich kenne mehrere Personen, die durch sportliche Aktivitäten im Freien bei Glätte zum Teil schwere Verletzungen erlitten haben. Unter Einhaltung eines überzeugenden Hygienekonzeptes muss es möglich sein, Sportanlagen und Sportstätten zu öffnen“, so Scheerer nachdem er vom 1. Senat des VGH die Eingangsbestätigung und das Aktenzeichen seines eingeleiteten Verfahrens mitgeteilt bekommen hat.

„Die Landesregierung denkt nicht ans Ganze“, beklagt Scheerer. „Zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung gehören nicht nur Verbote, sondern auch, dass sich jeder unter Einhaltung von Hygienevorschriften fit halten kann.“ Zudem sei es für ihn unverständlich, dass Fitnessstudios selbst in Regionen mit Inzidenzwerten von unter 50 oder gar unter 35 geschlossen bleiben müssen. Der weitere Ablauf des Verfahrens wird von Scheerer so erklärt: „Das Land hat nun vom Gericht die Möglichkeit eingeräumt bekommen, Stellung zu meinem Antrag zu nehmen. Anschließend wird der VGH im Schnellverfahren, für den sogenannten einstweiligen Rechtsschutz, zeitnah eine Entscheidung fällen. Ich gehe davon aus, dass wir bereits Ende dieses Monates eine vorläufige Entscheidung erwarten dürfen.“

Scheerer fügt hinzu: „Es kann nicht sein, dass die im Angesicht der explodierenden Zahlen im Spätherbst erlassene Einschnitte in die Bürgerrechte, nun einfach immer ohne neue Abwägung weitergeführt werden. Ein dauerhaftes und pauschales Wegsperren ganzer Branchen, darf es in unserer freiheitlichen Demokratie nicht geben.“

Der Landtagskandidat Hans Dieter Scheerer ist Gemeinderat in Weil der Stadt sowie Regionalrat im Regionalparlament der Region Stuttgart. Zudem ist er Kreisvorsitzender der FDP im Landkreis Böblingen. Bevor Scheerer sich in Weil der Stadt als Rechtsanwalt niedergelassen hat, war er verantwortliche Führungskraft bei der Metro und Edeka. Außerdem ist er seit mehr als 25 Jahren Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Stuttgart.